FAQ
Ist eine Betriebshaftpflichtversicherung für mein Unternehmen Pflicht?
Ob für Sie eine Pflicht besteht, klären wir in der ERGO Bezirksdirektion Ernst-Heinrich Hoth anhand Ihrer Branche – branchenübergreifend ist eine Betriebshaftpflichtversicherung nicht gesetzlich vorgeschrieben. Pflicht ist eine Berufs- oder Betriebshaftpflicht nur für bestimmte Berufe und Gewerbe, etwa Architekten, Steuerberater, Rechtsanwälte, Ärztinnen und Ärzte oder das Bewachungsgewerbe; maßgeblich sind die jeweiligen Berufs- und Fachgesetze sowie für das Bewachungsgewerbe Paragraf 34a GewO. Für alle übrigen Betriebe ist sie freiwillig, im Schadenfall aber häufig existenzsichernd.
Lohnt sich eine Cyberversicherung für kleine Unternehmen?
Aus Sicht der ERGO Bezirksdirektion Ernst-Heinrich Hoth lohnt sich eine Cyberversicherung überall dort, wo ein IT-Ausfall den Betrieb stoppt – gesetzlich vorgeschrieben ist sie nicht. Dass gerade kleinere Betriebe betroffen sind, belegt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik: Für den Berichtszeitraum Juli 2024 bis Juni 2025 weist es 950 dem Bundeskriminalamt angezeigte Ransomware-Angriffe aus und hält fest, dass sich rund 80 Prozent der angezeigten Angriffe gegen kleine und mittlere Unternehmen richteten. In den meisten Fällen kam es dabei zu Datenabflüssen oder zur Androhung einer Veröffentlichung.
Hafte ich als Geschäftsführer mit meinem Privatvermögen?
Diese Frage beantworten wir als ERGO Bezirksdirektion Ernst-Heinrich Hoth entlang Ihrer Rechtsform: Bei einer GmbH haftet den Gläubigern nach Paragraf 13 Absatz 2 GmbHG grundsätzlich nur das Gesellschaftsvermögen. Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer sowie Gesellschafter einer GbR (Paragraf 721 BGB) oder OHG (Paragraf 126 HGB) haften dagegen persönlich mit ihrem Privatvermögen. Geschäftsführer können bei Pflichtverletzungen zusätzlich der eigenen Gesellschaft gegenüber haften, etwa nach Paragraf 43 GmbHG – für diesen Fall gibt es eigene Vermögensschadendeckungen.
Muss ich als Arbeitgeber die betriebliche Altersvorsorge bezuschussen?
Ja – und die ERGO Bezirksdirektion Ernst-Heinrich Hoth prüft dabei auch Ihre Altverträge mit: Wandelt eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter Entgelt um, muss der Arbeitgeber nach Paragraf 1a Absatz 1a BetrAVG 15 Prozent des umgewandelten Entgelts als Zuschuss an Pensionsfonds, Pensionskasse oder Direktversicherung weiterleiten, soweit er dadurch Sozialversicherungsbeiträge einspart. Seit 2022 gilt diese Zuschusspflicht auch für Verträge, die vor 2019 geschlossen wurden.
Was bringt mir eine betriebliche Krankenversicherung für meine Mitarbeiter?
Eine betriebliche Krankenversicherung, wie sie die ERGO Bezirksdirektion Ernst-Heinrich Hoth für Arbeitgeber einrichtet, ist eine vom Arbeitgeber finanzierte Zusatzversicherung für Ihre Belegschaft und wirkt im Wettbewerb um Fachkräfte als spürbarer Zusatznutzen. Ist die Ausgestaltung so gewählt, dass der Arbeitgeber den Versicherungsschutz selbst schuldet und nicht Geld auszahlt, liegt Sachbezug vor: Die Beiträge können dann nach Paragraf 8 Absatz 2 Satz 11 EStG bis zu 50 Euro im Monat steuer- und sozialabgabenfrei bleiben. Es handelt sich um eine Freigrenze, nicht um einen Freibetrag – wird sie zusammen mit anderen Sachbezügen überschritten, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig. Alexander Hoth ist Experte für betriebliche Krankenversicherung (DVA).
Wer versichert mein Unternehmen in Hoppegarten und Berlin-Ost?
Die ERGO Bezirksdirektion Ernst-Heinrich Hoth betreut mehr als 500 Unternehmen und führt auf ihrer Referenzenseite 39 Firmenkunden aus Berlin, Brandenburg, Thüringen und darüber hinaus namentlich auf. Erreichbar ist die Agentur Am Grünzug 8 in 15366 Hoppegarten, telefonisch unter 03342 304 879, sowie in den Büros Berlin-Kreuzberg, Berlin-Köpenick und Gera. Ansprechpartner für Gewerbe ist Alexander Hoth.