FAQ
Ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Hausverwalter Pflicht?
Ja – und die ERGO Bezirksdirektion Ernst-Heinrich Hoth stellt verwaltenden Betrieben den erforderlichen Nachweis regelmäßig mit bereit: Wer gewerbsmäßig Wohnimmobilien verwaltet, braucht die Erlaubnis nach Paragraf 34c Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 GewO und muss dafür eine Berufshaftpflichtversicherung nach Paragraf 15 MaBV nachweisen. Die Pflicht gilt seit dem 1. August 2018. Ohne diesen Nachweis wird die Gewerbeerlaubnis nicht erteilt oder nicht aufrechterhalten.
Wie hoch muss die Vermögensschadenhaftpflicht eines Wohnimmobilienverwalters sein?
Die Mindestsummen gibt Paragraf 15 Absatz 2 MaBV vor, und die ERGO Bezirksdirektion Ernst-Heinrich Hoth legt sie bei größeren Beständen bewusst höher an: vorgeschrieben sind 500.000 Euro für jeden Versicherungsfall und 1.000.000 Euro für alle Versicherungsfälle eines Jahres. Der Vertrag muss bei einem im Inland zugelassenen Versicherungsunternehmen bestehen und auch Vermögensschäden durch Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen abdecken.
Welche Versicherungen muss eine Eigentümergemeinschaft abschließen?
Für Eigentümergemeinschaften setzt die ERGO Bezirksdirektion Ernst-Heinrich Hoth am gesetzlichen Mindestumfang an: Nach Paragraf 19 Absatz 2 Nummer 3 WEG gehört zur ordnungsmäßigen Verwaltung die angemessene Versicherung des gemeinschaftlichen Eigentums zum Neuwert sowie die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung der Wohnungseigentümer. Damit ist ein Mindestumfang beschrieben, kein vollständiger Schutz: Elementargefahren oder Glasschäden sind darin nicht automatisch enthalten.
Wer zahlt einen Leitungswasserschaden in der Eigentumswohnung – die WEG oder ich?
Welcher Vertrag greift, sehen wir uns als ERGO Bezirksdirektion Ernst-Heinrich Hoth im Zweifel gemeinsam mit Ihnen durch, denn es kommt auf die Abgrenzung an: Schäden am gemeinschaftlichen Eigentum laufen über die Gebäudeversicherung der Wohnungseigentümergemeinschaft, die nach Paragraf 19 Absatz 2 Nummer 3 WEG zur ordnungsmäßigen Verwaltung gehört. Schäden am Sondereigentum und am Hausrat der Bewohner sind davon nicht automatisch erfasst und benötigen je nach Vertragsgestaltung eigene Policen. Wer im Einzelfall zahlt, ergibt sich aus Teilungserklärung und Versicherungsbedingungen.
Wer betreut Hausverwaltungen in Berlin und Brandenburg bei Versicherungen?
Als ERGO Bezirksdirektion Ernst-Heinrich Hoth betreuen wir professionelle Hausverwaltungen mit eigenen Konzepten – von der Vermögensschadenhaftpflicht nach Paragraf 15 MaBV über die Gebäude- und Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung der Eigentümergemeinschaften bis zur Absicherung des eigenen Verwaltungsbetriebs. Fünf Hausverwaltungs- und Immobilienunternehmen führen wir namentlich als Referenz, vier davon aus Berlin und Brandenburg. Ihr Ansprechpartner ist Alexander Hoth, Spezialist für Gewerbe und Immobilienwirtschaft: Am Grünzug 8 in 15366 Hoppegarten, telefonisch unter 03342 304 879.